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Statuten
Art. 1 Natur- und Dauer Der Kegelclub 67, genannt CLUB 67, gegründet am 26.2.82, zusammengesetzt aus Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen der Abteilung 67, Kiener + Wittlin Zollikofen, deren Ehefrauen/Ehemänner, Freundinnen/Freunde, ist ein Verein mit unbestimmter Dauer.
Art. 2 Sitz Der Sitz des CLUB 67 ist in Zollikofen (Kiener + Wittlin)
Art. 3 Zweck Der CLUB 67 ermöglicht den Mitgliedern, etwa zehnmal jährlich, gemeinsam einen gemütlichen
Kegelabend zur Freude und Entspannung zu verbringen.
Wer an mindestens fünf Kegelabenden der laufenden Saison teilnimmt wird in der Jahresmeisterschaft rangiert.
Art. 4 Mitgliedschaft Abs. 1 Mitglied des CLUB 67 kann jede/er Angestellte/er und Exangestellte/er sowie die in
Art. 1 erwähnten Personen werden.
Abs. 2 Freiwillig kann auf das der Kündigung folgende Monatsende (mündliche Kündigung), aus dem Verein ausgetreten werden.
Abs. 3 Der Vorstand kann einstimmig ein Mitglied ausschliessen, das in schwerer Weise gegen die Interessen des CLUB 67 gehandelt hat.
Art. 5 Mitgliederbeitrag Es wird ein Jahresbeitrag von
Fr. 10.-- für Aktivmitglieder Fr. 50.-- für Passivmitglieder (pauschal, inkl. Teilnahme am
Essen)
erhoben.
Art. 6 Andere Einnahmen Weitere Einnahmen sind:
Teilnahme an Kegelabend Fr. 3.-- (+ Anteil Bahnmiete) Strafpunkte: Nuller, Babeli, Kranz, Gasse je Fr. 1.-- letzter Tagesrang Fr. 3.--
2.-letzter Tagesrang Fr. 2.-- 3.-letzter Tagesrang Fr. 1.-- entschuldigtes Fernbleiben Fr. 5.-- unentschuldigtes Fernbleiben Fr. 10.--
Art. 7 Verwendung der Einnahmen Jährlich findet ein gemeinsames Essen mit Rangverkündigung statt.
Art. 8 Vorstand Abs. 1 Der Vorstand besteht aus: - Präsident/in - Sekretär/in - Kassier/in
Abs. 2 Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl für die nachfolgende Amtszeit ist möglich.
Art. 9 Inkraftreten der Statuten Die vorliegenden Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 4.5.1990 geändert und
genehmigt und treten per 5.5.1990 in Kraft.
Zollikofen, 4. Mai 1990 CLUB 67
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