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Urs Christen
Stollen 7
CH-3255 Rapperswil BE
Tel: +41 (0)31 879 15 50
http://www.ukc.ch

Letzte Aktualisierung:
07.04.2008

© 14.07.02 by
U. Christen, Rapperswil

Club 67

Statuten

Art. 1 Natur- und Dauer
Der Kegelclub 67, genannt CLUB 67, gegründet am 26.2.82, zusammengesetzt aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Abteilung 67, Kiener + Wittlin Zollikofen, deren Ehefrauen/Ehemänner, Freundinnen/Freunde, ist ein Verein mit unbestimmter Dauer.

Art. 2 Sitz
Der Sitz des CLUB 67 ist in Zollikofen (Kiener + Wittlin)

Art. 3 Zweck
Der CLUB 67 ermöglicht den Mitgliedern, etwa zehnmal jährlich, gemeinsam einen gemütlichen Kegelabend zur Freude und Entspannung zu verbringen.

Wer an mindestens fünf Kegelabenden der laufenden Saison teilnimmt wird in der Jahresmeisterschaft rangiert.

Art. 4 Mitgliedschaft
Abs. 1
Mitglied des CLUB 67 kann jede/er Angestellte/er und Exangestellte/er sowie die in Art. 1 erwähnten Personen werden.

Abs. 2
Freiwillig kann auf das der Kündigung folgende Monatsende (mündliche Kündigung), aus dem Verein ausgetreten werden.

Abs. 3
Der Vorstand kann einstimmig ein Mitglied ausschliessen, das in schwerer Weise gegen die Interessen des CLUB 67 gehandelt hat.

Art. 5 Mitgliederbeitrag
Es wird ein Jahresbeitrag von

    Fr. 10.-- für Aktivmitglieder
    Fr. 50.-- für Passivmitglieder (pauschal, inkl. Teilnahme am
                   Essen)

erhoben.

Art. 6 Andere Einnahmen
Weitere Einnahmen sind:

Teilnahme an Kegelabend Fr. 3.-- (+ Anteil Bahnmiete)
Strafpunkte: Nuller, Babeli, Kranz, Gasse je Fr. 1.--
letzter Tagesrang Fr. 3.--
2.-letzter Tagesrang Fr. 2.--
3.-letzter Tagesrang Fr. 1.--
entschuldigtes Fernbleiben Fr. 5.--
unentschuldigtes Fernbleiben Fr. 10.--

Art. 7 Verwendung der Einnahmen
Jährlich findet ein gemeinsames Essen mit Rangverkündigung statt.

Art. 8 Vorstand
Abs. 1
Der Vorstand besteht aus:
- Präsident/in
- Sekretär/in
- Kassier/in

Abs. 2
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl für die nachfolgende Amtszeit ist möglich.

Art. 9 Inkraftreten der Statuten
Die vorliegenden Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 4.5.1990 geändert und genehmigt und treten per 5.5.1990 in Kraft.

Zollikofen, 4. Mai 1990 CLUB 67

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